Einschulung 2024-2025
Das Wichtigste in Kürze für die Einschulung 2024/2025
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also alle Kinder die bis zum 30. Juni 2018 geboren sind
Kann- Kinder sind alle Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 geboren sind. Kann- Kinder sind nicht schulpflichtig, können aber auf Wunsch der Eltern bei gleichzeitiger Zustimmung der Schule eingeschult werden.
Für Kinder, die nach dem 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollenden und eingeschult werden sollen, muss ein Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt werden.
Schulpflichtige Kinder, bei denen Zweifel an der Schulfähigkeit bestehen und welche eventuell zurückgestellt werden sollen, müssen zunächst auch auf jeden Fall angemeldet werden. Für diese Kinder haben wir persönliche Termine reserviert.
Ein Informationsabend für Eltern findet 15. November 2023 um 19.30 Uhr in der Gymnastikhalle der Grundschule Langensteinbach statt.
Unter anderem gibt es dabei Informationen zu folgenden Themen:
- Schulpflicht/ Zurückstellung/ Vorzeitige Einschulung
- Jahresplanung der Vorbereitung auf die Einschulung
- Aufnahmeverfahren/ Anmeldung an der Grundschule
- Die ersten Tage in der Schule
- Verlässliche Grundschule/ Kernzeit
- Schulfähigkeit
- Verschiedenes
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.