Folgende Regeln gelten an unserer Schule !

Hausordnung der Grundschule Langensteinbach (Stand Dezember 2011)

§ 1, Vorwort

Das Zusammenleben vieler Menschen erfordert die Einhaltung von Regeln und kann nur ermöglicht werden, wenn der einzelne sich in eine bestimmte Ordnung einfügt und persönliche Interessen mit denen der Gemeinschaft abstimmt.

Diese Schulordnung ist eine Rahmenverordnung. Es ist unmöglich, jeden im Leben unserer Schule möglicherweise auftretenden Fall im Vorhinein zu regeln. Deshalb ist auch gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten notwendig.

Die folgenden Regelungen der Schulordnung sind für Schüler und Lehrer der Grundschule Langensteinbach verbindlich.

Vorliegende Ordnung gilt sinngemäß für Kursteilnehmer im Rahmen der Erwachsenenbildung und für Veranstaltungen außerschulischer Organisationen.

 

§ 2, Schulbeginn

Die Schüler sollten nicht früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Schule kommen. Zwischen 7.40 und 7.45 Uhr (vor der 1. Unterrichtsstunde) und zwischen 8.30 und 8.35 Uhr (vor der 2. Unterrichtsstunde) werden die Schüler auf dem Schulhof von ihren Lehrern abgeholt und gehen gemeinsam mit ihnen in ihre Klassenzimmer.

Der jeweilige Aufsichtslehrerim Schulhof sorgt dafür, dass alle Klassen versorgt werden.

 

§ 3, Unterrichtsversäumnisse

Bei Krankheit oder Fehlen eines Kindes muss dies umgehend z.B. über Mitschüler oder telefonisch der Schule bzw. dem Klassenlehrer mitgeteilt werden.

Bei längerem Fehlen muss spätestens am dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

Fehlt ein Schüler unentschuldigt, ist der Lehrer verpflichtet, in der folgenden großen Pause dem Fernbleiben des Kindes nachzugehen.

Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen und zu begründen. Vorverlegte oder verlängerte Ferien sind grundsätzlich nicht gestattet.

 

§ 4, Meldepflicht

Es ist darauf zu achten, dass ansteckende und/oder meldepflichtige Krankheiten und Seuchen unverzüglich der Schule mitgeteilt werden müssen.

Außerdem sind alle Schüler verpflichtet, der Schulverwaltung oder dem Klassenlehrer Änderungen des Aufenthaltsortes, der Wohnungsanschrift oder der Telefonnummer unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 5, Pausen

Während der großen Pausen halten sich die Schüler ausschließlich im Pausenhof auf. Untere Grenze ist dabei das Tor neben dem vorderen Schulhaus (Frühlingshaus), obere Grenze ist das Tor neben dem Neubau (Herbsthaus). Nicht zum Pausengelände gehören der Bereich hinter dem mittleren Schulhaus und alle Flächen, auf denen Büsche oder Bäume eingepflanzt sind.

Die Lehrer sorgen dafür, dass zu Beginn der großen Pause kein Schüler mehr in den Klassenzimmern ist und schließen die Schulhäuser ab. Der Neubau wird nicht abgeschlossen, damit hier die Toiletten während der Pause benutzt werden können.

Wenn es regnet, verbringen die Kinder des vorderen Schulhauses die erste große Pause unter der Überdachung und die Kinder des mittleren Schulhauses (Sommerhaus) die zweite große Pause unter der Überdachung. Der jeweilig zuständige Aufsichtslehrer entscheidet, ob Regenpause gemacht werden muss oder nicht.

Beim Pausengong nach den großen Pausen gehen die Schüler selbständig wieder in ihre Klassenzimmer und richten sich für die beginnende Unterrichtsstunde.

Bei Schnee ist zu beachten, dass das Formen und Werfen von Schneebällen im Pausenhof verboten ist.

 

§ 6, Schulräume und Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

Jede Klasse ist im eigenen Interesse dafür verantwortlich, dass ihr Klassenzimmer in Ordnung gehalten wird. Die Einrichtungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmittel sind den Schülern zur pfleglichen Benutzung anvertraut. Für schuldhaft verursachte Schäden haften die Schüler oder die gesetzlichen Vertreter.

Schäden müssen entweder einem Lehrer, dem Sekretariat oder dem Hausmeister unverzüglich gemeldet werden. Nach Unterrichtsschluss sind alle Stühle auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen, das Licht zu löschen, die Tür abzuschließen und das Zimmer besenrein zu verlassen.

Für persönliches Eigentum der Schüler wird nicht gehaftet.

Während der Unterrichtszeit und auch während der Pausen ist das Kauen von Kaugummi untersagt.

Mobile Audio- und Videogeräte sind verboten. Private Handys, Smartphones, Smartwatches oder Ähnliches sind an unserer Schule nicht erwünscht. In Notfällen dürfen diese nur in ausgeschaltetem Zustand und auf eigene Verantwortung mitgeführt werden und verbleiben in der Schultasche.

Bei Missachtung wird das Gerät vom Schulpersonal eingezogen und kann am Ende des Schultages vom Kind im Sekretariat abgeholt werden. Bei wiederholter Missachtung muss das Gerät von einem/-r Erziehungsberechtigten während der Öffnungszeiten des Sekretariats abgeholt werden.

 

§ 7, Toiletten

Die Toiletten dürfen in der Regel nur in den Pausen aufgesucht werden.

Dabei ist besonders auf Sauberkeit zu achten. Es ist verboten, Türen in den Toiletten abzuschließen und anschließend die Kabine durch Herüberklettern in die nächste zu verlassen, weil hierdurch Toilettenbrillen und Türklinken beschädigt und zerstört werden.

 

§ 8, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Schulleitung und unterrichtende Lehrer behalten sich vor, zur Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, zur Erfüllung der Schulbesuchspflicht, zur Einhaltung der Schulordnung und zum Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule die in § 90 des Schulgesetzes im einzelnen aufgeführten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu treffen oder zu veranlassen. Klassen- oder Fachlehrer können Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden im Sinne des Schulgesetzes jederzeit unmittelbar anordnen.

 

§ 9, Raumbelegung

Ohne Genehmigung der Schulleitung dürfen keine Kurse oder sonstige Veranstaltungen in den Räumen der Schule einschließlich der Gymnastikhalle durchgeführt werden.

 

§ 10, Turnhalle

Die Turnhalle ist nur mit geeigneten und sauberen Hallenschuhen zu betreten.

Die untere Tür seitlich der Halle muss während des Unterrichts stets unverschlossen sein.

Besonders im Geräteraum der Sporthalle ist darauf zu achten, dass Rettungsgeräte wie Feuerlöscher oder Löschdecke stets zu erreichen sind und nicht zugestellt werden.

 

§ 11, Katastrophenschutz

Bei Alarm ist den Anweisungen des unterrichtenden Lehrers und der Einsatzleitung unbedingt Folge zu leisten. Die in allen Klassenzimmern ausgehängten Fluchtwegpläne und Verhaltensregeln im Falle eines Brandes sind unbedingt und genauestens einzuhalten.